Zusammenfassung: Das OLG beschreibt die gebotene Vorgangsweise bei Gegenüberstellung von Personen im Rahmen kriminalpolizeilicher Ermittlungen. Loacker und Soyer erörtern in ihrer Entscheidungsanmerkung insbesondere die Beweisqualität einer Personsidentifizierung und beziehen die diesbezügliche deutsche Rechtslage in ihre Ausführungen mit ein.
OLG Wien, 03.11.2000, 21 Bs 412/00