§ 258 Abs 2 StPO; § 281 Abs 1 Z 4 StPO
Die Entscheidung nimmt zur Zulässigkeit und prozessualen Behandlung eines Antrags auf Kontrolle der Glaubwürdigkeit eines Zeugen Stellung.
OGH 10.08.1999, 11 Os 77/99
§ 258 Abs 2 StPO; § 281 Abs 1 Z 4 StPO
Die Entscheidung nimmt zur Zulässigkeit und prozessualen Behandlung eines Antrags auf Kontrolle der Glaubwürdigkeit eines Zeugen Stellung.
OGH 10.08.1999, 11 Os 77/99