Zusammenfassung: Der Informationsbeitrag skizziert die Argumentationslinie des OGH in einem Verfahren zur Beurteilung des Umfangs der Parteienvertretungsberechtigung eines Unternehmensberaters und zur Auslotung der Schnittstelle zur verbotenen Winkelschreiberei.
Rechtsgrundlagen: § 172 Abs 3 GewO