Zusammenfassung: Die OBDK führt aus, dass die Ankündigung einer "sofortigen Hilfe" auf der ORF-Teletextseite die Werberichtlinie für Rechtsanwälte verletzt.
OBDK, 09.07.2001, 12 Bkd 1/01
Rechtsgrundlagen: § 45 Abs 3 RL-BA
Zusammenfassung: Die OBDK führt aus, dass die Ankündigung einer "sofortigen Hilfe" auf der ORF-Teletextseite die Werberichtlinie für Rechtsanwälte verletzt.
OBDK, 09.07.2001, 12 Bkd 1/01
Rechtsgrundlagen: § 45 Abs 3 RL-BA