§ 180 Abs 7 StPO
Der OGH erläutert in dieser Entscheidung die notwendigen Voraussetzungen zur Verhängung der obligatorischen Untersuchungshaft gemäß § 180 Abs 7 StPO und legt Kriterien dar, die ein Absehen von der Verhängung ermöglichen.
OGH 02.03.2000, 15 Os 22/00