§ 32 StGB; § 43 StGB; § 43a StGB; § 26 Abs 1 FinStrG
Im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen einer bedingten Strafnachsicht bildet die Berufung auf Kriterien, die bereits bei Bestimmung des Strafrahmens maßgeblich waren, keinen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot.