§ 1210 ABGB
Gesellschafter der GesbR haben im Konkurs des Mitgesellschafters, bezüglich dessen quoad sortem eingebrachten Sache ein Recht auf Einräumung des Eigentums, aber keinen Aussonderungsberechtigung.
OGH 25.08.1999, 3 Ob 348/97s
§ 1210 ABGB
Gesellschafter der GesbR haben im Konkurs des Mitgesellschafters, bezüglich dessen quoad sortem eingebrachten Sache ein Recht auf Einräumung des Eigentums, aber keinen Aussonderungsberechtigung.
OGH 25.08.1999, 3 Ob 348/97s