§ 18 GmbHG; Art 8 WG
Der OGH erörtert, dass die Unterzeichnung eines Wechsels neben dem Firmenstempel ohne der Beifügung "GmbH" durch den Geschäftsführer der GmbH, der seine Vertretungsbefugnis nicht darlegt, die wechselrechtliche Verantwortlichkeit des Geschäftsführers begründet.