§ 260 Abs 1 StPO; § 313 StPO
Der OGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Strafverschärfungsnorm des § 313 StGB wegen Ausführung einer Straftat unter Ausnützung der Beamtenfunktion im Urteilsspruch zu erwähnen ist.
OGH 06.04.1999, 14 Os 36/99