§ 41 Abs 1 StPO; § 41 Abs 3 StPO; § 6 Abs 1 StPO; § 43a StPO; § 11 Abs 2 RAO; § 79 Abs 2 StPO
Der OGH beschreibt die rechtlichen Auswirkungen der Auflösung des Vollmachtsverhältnisses zum Strafverteidiger nach Zustellung des Strafurteils und legt dar, dass die Frist zur Einbringung einer Nichtigkeitsbeschwerde durch die Beantragung oder amtliche Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers ausgesetzt wird.