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Entscheidung - OGH, 20.05.1999, 6 Ob 23/99x

GesellschaftsrechtAnwBl 2000, 122 Heft 3 v. 1.3.2000

Der OGH erörtert, dass die Novellierung allfälliger Übertragungseinschränkungen von Beteiligungen an einer GmbH als Satzungsänderung eine notarielle Beurkundung der diesbezüglichen Beschlussfassung der Generalversammlung erfordert; ein Notariatsakt bildet nur bei Beteiligung sämtlicher Gesellschafter eine zulässige Ersatzform.

OGH 20.05.1999, 6 Ob 23/99x

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