Zusammenfassung: Im zweiten Teil seines Beitrags konkretisiert der Autor die von der Prämisse der "Einheitlichkeit der Rechtsordnung" geprägte Bezugnahme auf andere Rechtsgebiete bei der Definition des Notstandsbegriffs und erörtert, welche Kriterien eine Notstandslage begründen. Weiters beschreibt er die geschützten Rechtsgüter der Notstandsbestimmung sowie die Prüfung der Tauglichkeit und Angemessenheit einer Abwehrhandlung und nimmt Stellung zur Nachweispflicht einer Notstandssituation. Erwägungen zur rechtlichen Behandlung des Putativnotstands runden den Beitrag schließlich ab.