§ 7 Abs 4 TilgG; § 34 Abs 1 Z 2 StGB; § 1 Abs 4 TilgG
Der OGH erörtert, dass der Eintritt der Tilgung während eines anhängigen Strafprozesses oder Berufungsverfahren und die daraus resultierende Unbescholtenheit des Täters vom Gericht bei dessen Entscheidungsfindung zugrundezulegen ist. Weiters legt der OGH dar, dass für die Tilgung ausländischer Strafverurteilungen die Fristen nach dem österreichischem Tilgungsrecht maßgeblich sind.