§ 1299 ABGB; § 1304 ABGB
Der OGH erörtert, dass der vertragserstellende Rechtsvertreter nicht für die Missachtung steuerlicher Belange zur Verantwortung gezogen werden darf, wenn dieser die Konsultation eines Steuerberaters forderte und auf dessen Regelung der abgabenrechtlichen Erfordernisse vertraute.