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Entscheidung - OBDK, 22.03.1999, 7 Bkd 3/99

RechtsanwaltStriglAnwBl 2000/7641AnwBl 2000, 46 - 47 Heft 1 v. 1.1.2000

Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass die Eröffnung eines strafgerichtlichen Verfahrens die Aussetzung des Disziplinarverfahrens erfordert und beschreibt die Mitteilungsverbindlichkeit des Strafgerichts gegenüber dem Kammeranwalt.

OBDK, 22.03.1999, 7 Bkd 3/99

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