Zusammenfassung: Der OGH beschreibt die gebotene Vorgangsweise des Untersuchungsrichters bei Absenz des Staatsanwalts in der Haftverhandlung und prüft die Zulässigkeit eines Aufschubs des Strafvollzugs aufgrund Unzweckmäßigkeit des sofortigen Haftbeginns.
OGH 07.04.1999, 13 Os 48, 49, 50/99