Zusammenfassung: Die OBDK prüft die disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit des Rechtsanwalt, der den Belastungszeugen im Fall dessen Falschaussage auf die strafrechtlichen Folgen aufmerksam macht und über die Strafdrohung des Verleumdungsdelikts informiert.
OBDK, 19.06.2000, 9 Bkd 2/00