Zusammenfassung: Das LG Linz erörtert die Ersatzfähigkeit von vorprozessualen Aufwendungen der Kfz-Haftpflichtversicherung für die Erstellung eines Gutachtens zum Unfallablauf.
LG Linz, 28.04.2000, 11 R 143/00a
Rechtsgrundlagen: § 1 JN; § 54 Abs 2 JN; § 40 ZPO; § 41 ZPO