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Entscheidung - OBDK, 19.06.2000, 16 Bkd 5/99

RechtsanwaltStriglAnwBl 2000/7698AnwBl 2000, 625 Heft 10 v. 1.10.2000

Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass auch erst die Verantwortungsübernahme sowie die Offenlegung der schlechten Vermögenslage im Berufungsverfahren die Minderung der durch die erste Instanz auferlegten Geldbuße rechtfertigt.

OBDK, 19.06.2000, 16 Bkd 5/99

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