§ 477 Abs 1 StPO; § 295 Abs 1 StPO
Der OGH legt dar, dass auch die fehlerhafte Beurteilung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren zugunsten des Mitangeklagten zu berücksichtigen sind.
OGH 18.05.1999, 14 Os 51, 52/99
§ 477 Abs 1 StPO; § 295 Abs 1 StPO
Der OGH legt dar, dass auch die fehlerhafte Beurteilung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren zugunsten des Mitangeklagten zu berücksichtigen sind.
OGH 18.05.1999, 14 Os 51, 52/99