„Die „Absprache bei einer Außenprüfung“ sowie das Anstreben einer „Paketlösung“ sollte bei der feststellbaren österreichischen Entwicklung verstärkt diskutiert werden“. 1 „Es ist daher in Österreich wichtig, dass der Gesetzgeber einen Gesetzestatbestand im Verfahrensrecht schafft, der eine „tatsächliche Verständigung“, wie sie schon mehrfach gefordert wurde, ermöglicht". 2 Eine tatsächliche Verständigung? Noch nie gehört? Kein Wunder, denn das Rechtsinstitut der Tatsächlichen Verständigung ist der österreichischen Steuerrechtsordnung (noch) unbekannt. Sie entstammt dem deutschen (Abgaben-)Verfahrensrecht. In Deutschland sind sogar gleich zwei Rechtsinstitute implementiert, mit welchen Steuer(prüf-)organe und Steuerpflichtige (komplexe) Sachverhalte einvernehmlich klären können: die „Verbindliche Zusage auf Grund einer Außenprüfung“3 und eben die „Tatsächliche Verständigung“4.