Normen: EStG 1988 § 2 Abs 8, EStG 1988 § 4a Abs 4, KStG 1988 § 9 Abs 2, RL 2011/16/EU , ABl Nr L 64 vom 11.03.2011 S 1.
Das österreichische Steuerrecht verlangt in einigen Fällen das Vorliegen einer „umfassenden“ Amtshilfe. Zur Klarstellung der Frage, gegenüber welchen Staaten oder Territorien Rechtsbeziehungen über eine „umfassende“ Amtshilfe besteht, wurde vom BMF eine Staatenliste kundgemacht.