BMF, 14.05.2014, BMF-010203/0140-VI/6/2014, BMF-AV Nr 83/2014
Norm: BAO § 45a
Grundvoraussetzung für ein kleines Vereinsfest ist, dass dieses ausschließlich von den Vereinsmitgliedern getragen wird. In VereinsR 2001 Rz 306 werden die Umstände näher dargestellt, die vorliegen müssen, damit ein Vereinsfest ausschließlich von den Vereinsmitgliedern getragen wird.