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Differenzierung von kleinen und großen Vereinsfesten (BMF-Information)

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2014, 94 Heft 3 v. 1.6.2014

BMF, 14.05.2014, BMF-010203/0140-VI/6/2014, BMF-AV Nr 83/2014

Norm: BAO § 45a

Grundvoraussetzung für ein kleines Vereinsfest ist, dass dieses ausschließlich von den Vereinsmitgliedern getragen wird. In VereinsR 2001 Rz 306 werden die Umstände näher dargestellt, die vorliegen müssen, damit ein Vereinsfest ausschließlich von den Vereinsmitgliedern getragen wird.

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