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DBA-steuerfreie Einkünfte und die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung (EAS 3329)

Steuer & ServiceHubert W. FuchsAFS 2013, 208 Heft 6 v. 1.9.2013

BMF, 02.07.2013, BMF-010221/0387-IV/4/2013
(EAS 3329)

EStG 1988 § 42 Abs 2, EStG 1988 § 102

Der wesentliche Inhalt von Doppelbesteuerungsabkommen liegt darin, bei grenzüberschreitender Einkünfteerzielung die Besteuerungsrechte zwischen den beiden Vertragstaaten aufzuteilen. In dieser Hinsicht derogieren die Abkommen als „lex specialis“ den entgegenstehenden inländischen Steuerrechtsnormen (VwGH 28.6.1963, 2312/61, 17.12.1975, 1037/75, BFH 18.9.1968, I R 56/67). Über diese Abgrenzung der Steuerhoheit durch Zuteilung der Steuergüter gehen die durch die DBAs bewirkten Einschränkungen der nationalen Steuerrechte grundsätzlich nicht hinaus (VfGH 11.3.1965, B 210, 211/1964).

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