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LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
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31.10 Lohnzettelausstellung als rückwirkendes Ereignis (§ 84 Abs. 3 EStG 1988)
BMF
2024-0.859.433
4.12.2024
LStR 2002 Rz 1233c
Rz 1233c
Nachträglich übermittelte oder berichtigte Lohnzettel sowie in Folge einer Lohnsteuerprüfung (
§ 86 EStG 1988
) erstellte Lohnzettel stellen ein rückwirkendes Ereignis iSd
§ 295a BAO
dar.
Stichworte
LStR 2002