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31.10 Lohnzettelausstellung als rückwirkendes Ereignis (§ 84 Abs. 3 EStG 1988)

BMF2024-0.859.4334.12.2024

Rz 1233c
Nachträglich übermittelte oder berichtigte Lohnzettel sowie in Folge einer Lohnsteuerprüfung (§ 86 EStG 1988) erstellte Lohnzettel stellen ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar.

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