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33a.4 Sonderausgaben

BMF2021-0.834.94320.12.2021

Rz 1241j
Beschränkt Steuerpflichtige können jene Sonderausgaben geltend machen, die sich auf das Inland beziehen (siehe Rz 578). Das Sonderausgabenpauschale ist letztmalig in der Veranlagung 2020 zu berücksichtigen.

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