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10.12.3. Nichtamtliche Zeugnisse

BMFBMF-010206/0094-IV/9/201812.2.2019

Rz 371
Von Privatpersonen ausgestellte Zeugnisse sind nicht gebührenpflichtig, auch wenn eine Pflicht zur Zeugnisausstellung besteht.

Beispiele:

Dienstzeugnisse, ärztliche Zeugnisse und Bestätigungen, Befunde von privaten Sachverständigen

Zu einer möglichen Gebührenpflicht "als Beilage" siehe Rz 254 ff.

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