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Werbungskosten

BMFBMF-010200/0024-IV/6/20197.5.2018

Rz 8060
Eine Berücksichtigung von Werbungskosten beim Lohnsteuerabzug beschränkt Steuerpflichtiger im Wege eines Freibetragsbescheides ist § 63 Abs. 7 EStG 1988). § 16 Abs. 3 EStG 1988) wird bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern berücksichtigt (im Übrigen siehe Stichwort "Betriebsausgaben und Werbungskosten"). Siehe auch LStR 2002 Rz 1241h.

Randzahlen 8061 bis 8200: derzeit frei

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