Die Arbeitsrichtlinie Chemiewaffen (AH-3310) wurde im Hinblick auf jene Länder, in die die Ausfuhr bzw. aus denen die Ein- und Durchfuhr von Chemikalien verboten ist, aktualisiert. Demzufolge ist nur noch die Ausfuhr nach bzw. Ein- und Durchfuhr von Chemikalien aus Israel, Nordkorea, Ägypten und Südsudan verboten.
Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Chemiewaffen (AH-3310) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 7. November 2017
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | AußWG 2011, Außenwirtschaftsgesetz 2011, BGBl. I Nr. 26/2011 |
Schlagworte: | Chemiewaffen |
Verweise: | AH-3310 |