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Information zu der am 4. Februar 2017 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Artenschutz (VB-0330)

BMFBMF-010311/0021-IV/8/201727.1.20172017

Beachte:
Die Verordnung (EU) 2017/128, mit der die Anhänge A, B, C und D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 neu gefasst worden sind, und die am 29. Jänner 2017 in Kraft treten hätte sollen, wurde wegen sprachlichen Fehlern in manchen Sprachen als ungültig erklärt. Die Veröffentlichung der neuen Anhänge ist für 1. Februar 2017 vorgesehen und wird am 4. Februar 2017 in Kraft treten.

Am 4. Februar 2017 tritt eine Verordnung der Kommission, mit der die Anhänge A, B, C und D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 neu gefasst werden, in Kraft. Diese Verordnung berücksichtigt die Änderungen der Anhänge des Artenschutzübereinkommens, die auf der 17. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens (CoP 17), die vom 24. September bis 4. Oktober 2016 in Johannesburg, Südafrika, stattgefunden hat.

In den Anhängen A, B, C und D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Artenschutz (VB-0330 Anlage 1) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 27. Jänner 2017

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 338/97, ABl. Nr. L 61 vom 03.03.1997 S. 1

Schlagworte:

CITES

Verweise:

VB-0330 Anlage 1

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