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Information zu der am 24. Jänner 2017 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Holzverpackungsmaterial (VB-0303)

BMFBMF-010311/0019-IV/8/201724.1.20172017

Durch die Änderung der Kombinierten Nomenklatur zum 1. Jänner 2017 wurde die Position 6908 gestrichen und mit der Position 6907 zusammengezogen. Die bei der Position 6908 zutreffende Beschränkung für Holzverpackungsmaterial wurde von der Kommission im TARIC ursprünglich nicht bei der Position 6907 übernommen.

Nunmehr hat die Kommission die Beschränkung für Holzverpackungsmaterial - und zwar rückwirkend mit 1. Jänner 2017 - auch bei der Position 6907 erfasst.

Die Arbeitsrichtlinie Holzverpackungsmaterial (VB-0303 Abschnitt 1.2.) wurde bereits entsprechend geändert.

Bundesministerium für Finanzen, 24. Jänner 2017

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

Durchführungsbeschluss 2013/92/EU , ABl. Nr. L 47 vom 20.02.2013 S. 74

Schlagworte:

Holzverpackung, China

Verweise:

VB-0303

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