Die Arbeitsrichtlinie Saatgut (VB-0301) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen.
Gleichzeitig wurden die Ausnahmeregelungen (VB-0301 Abschnitt 3) im Hinblick auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz aktualisiert.
Die Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Saatgut (VB-0301) bereits berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 2. Mai 2016
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | SaatG 1997, Saatgutgesetz 1997, BGBl. I Nr. 72/1997 |
Schlagworte: | Saatgut |
Verweise: | VB-0301 |