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Information zu der am 5. September 2014 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Gefährliche Chemikalien (VB-0820)

BMFBMF-010311/0010-IV/8/20145.9.20142014

Mit der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 wurden die Vorschriften über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien neu gefasst und die Verordnung (EG) Nr. 689/2008 aufgehoben. Die wesentlichsten Änderungen betreffen Änderungen, Streichungen und die Aufnahme neuer, den Ausfuhrbeschränkungen unterliegender Stoffe in den Anhang I und V der Verordnung (EU) Nr. 649/2012.

Die Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Gefährliche Chemikalien (VB-0820 Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3) berücksichtigt.

Überdies wurde EDEXIM durch die neue Webanwendung ePIC ersetzt, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) entwickelt und betrieben wird um sicherzustellen, dass die Anforderungen im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 durch geeignete IT-Systeme unterstützt werden. ePIC verfügt über drei voneinander unabhängige Schnittstellen, und zwar:

Die ePIC-Zollanwendung bietet eine einfache Möglichkeit zur Kontrolle, ob die Ausfuhr einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 aufgelisteten Chemikalie zulässig ist oder nicht. Die Basis für die Recherche in der Datenbank bildet dabei die vom Anmelder in Feld 44 der Ausfuhranmeldung anzugebende Kennnummer (Reference Identification Number - RIN) und das Einfuhrland.

Auch diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Gefährliche Chemikalien (VB-0820 Abschnitt 1.3. und VB-0820 Abschnitt 2.4.) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 5. September 2014

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 649/2012 , ABl. Nr. L 201 vom 27.07.2012 S. 60
ChemG 1996, Chemikaliengesetz 1996, BGBl. I Nr. 53/1997

Schlagworte:

Anhang I, Anhang V

Verweise:

VB-0820 Abschnitt 1.3.
VB-0820 Abschnitt 2.4.
VB-0820 Anlage 1
VB-0820 Anlage 2
VB-0820 Anlage 3
VO 689/2008 , ABl. Nr. L 204 vom 31.07.2008 S. 1

Stichworte