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Information zu der am 10. April 2013 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800)

BMFBMF-010311/0031-IV/8/20135.4.20132013

Mit Verordnung (EU) Nr. 255/2013 werden

mit Wirkung vom 10. April 2013 geändert.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Verwendung des "neuen", im Feld 10 geänderten Formblattes für Abfälle der Grüne Abfallliste KEINE Übergangsfrist vorgesehen ist. Daher darf bei der Verbringung von Abfällen der Grüne Abfallliste ab 10. April 2013 nur mehr das neue Formular verwendet werden. Als maßgeblicher Zeitpunkt ist dabei der Zeitpunkt des Beginns der Verbringung anzusehen.

Die Anlage 2 der Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800 Anlage 2) wurde entsprechend geändert.

Bundesministerium für Finanzen, 5. April 2013

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 1013/2006 , ABl. Nr. L 190 vom 12.07.2006 S. 1
AWG 2002, Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002

Schlagworte:

Abfallverbringung, Formblätter, Grüne Liste

Verweise:

VB-0800 Anlage 2

Stichworte