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Information zur Arbeitsrichtlinie Güterverkehr auf der Straße (GK-0500); 1. Übergangsregelungen für Einzelfahrtgenehmigungen des Jahres 2012; 2. neuen CEMT-Formulare wegen der Einführung des „EEV und EURO VI sicheren“ LKW

BMFBMF-010304/0009-IV/8/20127.12.20122012

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat mitgeteilt, dass beim Güterverkehr auf der Straße folgende allgemeine Übergangsregelungen bestehen:

1. Für das Jahr 2012 ausgegebene Einzelfahrtgenehmigungen dürfen bis zum 31. Jänner 2013 verwendet werden.

2. Die Gültigkeitsdauer der für das Jahr 2012 ausgegebenen Belohnungsgenehmigungen wurde bis 31. März 2013 verlängert. Dies gilt auch dann, wenn auf den Belohnungsgenehmigungen als Gültigkeitsende der 31. Dezember 2012 angegeben ist.

3. Hinsichtlich der für deutsche Unternehmer ausgestellten Dreiländergenehmigungen (Genehmigungen für den Drittlandverkehr gemäß GK-0500 Abschnitt 1.2. der Arbeitsrichtlinie Güterverkehr auf der Straße (GK-0500) gilt, dass die für 2012 ausgestellten Genehmigungen bis 28. Februar 2012 gültig sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass CEMT-Genehmigungen, die für das Jahr 2012 ausgegeben wurden, im Jahr 2013 nicht mehr verwendet werden dürfen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat ferner mitgeteilt, dass seit dem 1. Dezember 2012 gemäß Beschluss des ITF (International Transport Forum) vom 12. Oktober 2012 neue CEMT -Formulare zu den technischen und Sicherheitsanforderungen in Kraft getreten sind (siehe beiliegendes Muster für den Nachweis der Übereinstimmung mit den technischen Voraussetzungen hinsichtlich des Abgas- und Lärmverhaltens und mit den Sicherheitsanforderungen für ein "EURO IV sicheres", "EURO V sicheres", "EEV sicheres" oder "EURO VI sicheres" Kraftfahrzeug). Dies wurde wegen der Einführung des "EEV" und "EURO VI" sicheren LKW notwendig. Der "EURO III" sichere LKW soll bis 1. Jänner 2016 auslaufen.

Eine Berücksichtigung der CEMT -Formulare zu den "EEV" und "EURO VI" sicheren LKW in der Arbeitsrichtlinie Güterverkehr auf der Straße (GK-0500) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Bundesministerium für Finanzen, 7. Dezember 2012

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

GütbefG, Güterbeförderungsgesetz 1995, BGBl. Nr. 593/1995

Schlagworte:

Einzelfahrtgenehmigungen, CEMT-Genehmigungen, „EEV und EURO VI sicherer“ LKW

Verweise:

GK-0500

Stichworte