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Grenzüberschreitende Einlagenrückzahlung

BMFBMF-010221/0587-IV/4/201225.9.20122012

EAS 3297

Wird von einer österreichischen GmbH unter Verwendung der Kapitalrücklage in Verbindung mit einer Verminderung des Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung dar. Es liegt daher auf österreichischer Seite auch keine "Dividende" iSv Artikel 10 DBA-Deutschland vor.

Sollte nach deutschem Recht der Vorgang als Gewinnausschüttung und damit als "Dividende" im Sinn des Abkommens angesehen werden, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, seine im innerstaatlichen Recht begründeten Besteuerungsansprüche gegenüber den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern wahrzunehmen. Denn die Dividendendefinition des Artikels 10 entfaltet nur eine Bindung an die positive, nicht aber an die negative Qualifikation des Quellenstaates.

Bundesministerium für Finanzen, 25. September 2012

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002

Schlagworte:

Einlagenrückzahlung, Dividendenbegriff

Verweise:

BMF 31.03.1998, 06 0257/1-IV/6/98, AÖF Nr. 88/1998

Stichworte