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Information zu der am 28. Juni 2012 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Biologische Landwirtschaft (VB-0240)

BMFBMF-010311/0071-IV/8/201228.6.20122012

Mit Durchführungsverordnung (EU) Nr. 508/2012 der Kommission wurde das Verzeichnis der zugelassenen Drittländer für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus ökologischer/biologischer Produktion geändert. Ferner wurde auch ein Verzeichnis jener Kontrollstellen und Kontrollbehörden erstellt, die für die Durchführung von Kontrollen in den zugelassenen Drittländern anerkannt wurden.

In der Anlage 4 der Arbeitsrichtlinie Biologische Landwirtschaft (VB-0240 Anlage 4) wurden diese Verzeichnisse nun berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 28. Juni 2012

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 1235/2008 , ABl. Nr. L 334 vom 12.12.2008 S. 25

Schlagworte:

Bio, Öko

Verweise:

VB-0240 Anlage 4

Stichworte