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Vergabe der Handy-Signatur in Finanzämtern

BMFBMF-280400/0004-IV/2/201117.10.20112011Vergabe der Handy-Signatur in Finanzämtern

Ab 17.10.2011 ist die Vergabe der Handy-Signatur durch ausgebildete Handy-Registration-Officer in den Infocentern der Finanzämter bundesweit durchzuführen.

Zusatzinformationen

Materie:

Organisation

betroffene Normen:

E-GovG, E-Government-Gesetz, BGBl. I Nr. 10/2004

Schlagworte:

Handy-Signatur, Infocenter, Registration-Officer

Die Handy-Signatur ist eine elektronische Unterschrift, die bei E-Government-Anwendungen (zB FinanzOnline, Sozialversicherung Online, usw.) auch zur Identifizierung im Verfahren verwendet werden kann. Die Handy-Signatur erleichtert den Einstieg in E-Government-Anwendungen

In den Finanzämtern wurden durch IT-Expert/innen und Zentrale Registration Officers (ZRO) Mitarbeiter/innen als Handy Registration Officers (HRO) ausgebildet. Die Vergabe der Handy-Signatur durch diese Handy-Registration-Officer (HRO) im Infocenter der Finanzämter ist ab 17.10.2011 durchzuführen. Dabei sind die aktuell gültigen Vorgaben des E-Governmentgesetzes und der A-Trust zu beachten. Entsprechende Merkblätter für Bürger/innen und Mitarbeiter/innen werden durch die IT-Experten zur Verfügung gestellt. Die Ausbildung weiterer Mitarbeiter/innen zu Handy Registration Officers ist in Eigenverantwortung der Dienststellen mit den IT-Expert/innen zu organisieren.

Die Vergabe der Handysignatur erfolgt mittels Computers des jeweiligen Handy Registration Officers, dazu können im Dienststellenbestand vorhandene externe Tastauren verwendet werden. Grundsätzlich sollte die Vergabe der Handy-Signatur an den Infodesks des Infocenters erfolgen. Die organisatorische Verantwortung vor Ort obliegt der Dienststelle, sodass individuelle Lösungen möglich sind.

Bundesministerium für Finanzen, 17. Oktober 2011

Zusatzinformationen

Materie:

Organisation

betroffene Normen:

E-GovG, E-Government-Gesetz, BGBl. I Nr. 10/2004

Schlagworte:

Handy-Signatur, Infocenter, Registration-Officer

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