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Information zu der am 1. Jänner 2012 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Drogenausgangsstoffe (VB-0221)

BMFBMF-010311/0130-IV/8/201127.12.20112011

Seitens der Europäischen Kommission wurde eine aktualisierte Liste jener Genehmigungsstellen veröffentlicht, die für die Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigungen sowie die Registrierung in den jeweiligen Ländern zuständig ist. Die VB-0221 Anlage 3 der Arbeitsrichtlinie Drogenausgangsstoffe wurde daher entsprechend aktualisiert.

Gleichzeitig wurden die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur zum 1. Jänner 2012 bei der Liste der Drogenausgangsstoffe (VB-0221 Anlage 1) berücksichtigt.

 

Bundesministerium für Finanzen, 27. Dezember 2011

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

VO 111/2005 , ABl. Nr. L 22 vom 26.01.2005 S. 1

Schlagworte:

Drogenausgangsstoffe, Genehmigungsstellen

Verweise:

VB-0221 Anlage 1
VB-0221 Anlage 3

Stichworte