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Information zu der am 1. November 2011 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200)

BMFBMF-010311/0116-IV/8/20111.11.20112011

Mit Durchführungsbeschluss 2011/718/EU wurde der Anhang des Durchführungsbeschlusses 2011/402/EU geändert. Dadurch wurde das Einfuhrverbot für bestimmte Samen und Bohnen mit Ursprung oder Herkunft Ägypten verlängert. Diese Regelung wurde bereits in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Anlage 13) berücksichtigt.

 

Bundesministerium für Finanzen, 1. November 2011

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

Durchführungsbeschluss 2011/402/EU , ABl. Nr. L 179 vom 07.07.2011 S. 10

Schlagworte:

Lebensmittel, Samen, Ägypten

Verweise:

VB-0200 Anlage 13

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