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Informationen zu der am 14. Mai 2011 in Kraft getretenen Arbeitsrichtlinie Arzneimittelrechtliche Schutzmaßnahmen (VB-0232)

BMFBMF-010311/0058-IV/8/201116.5.20112011

Am 14. Mai 2011 ist eine neue Verordnung betreffend das Inverkehrbringen, den Import und das Verbringen von Räuchermischungen, die cannabinomimetisch wirksame Stoffe enthalten, BGBl. II Nr. 158/2011, in Kraft getreten. Wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen geltenden Verordnung BGBl. II Nr. 58/2009 ist, dass die Liste der Inhaltsstoffe von Räuchermischungen, die als cannabinomimetisch wirksame chemische Substanzen identifiziert wurden, wesentlich ausgeweitet wurde. Die Einfuhr und das Verbringen von Räuchermischungen nach Österreich sind nunmehr verboten, sofern diese Produkte einen oder mehrere der nachstehend genannten Stoffe enthalten:

Naphthoyl-Indole und Naphthylmethyl-Indole:

Jeder Stoff, der von dem chemischen Grundgerüst eines 3-(1-Naphthoyl)indol oder 1H-Indol-3-yl-(1-Naphthyl)methan abgeleitet werden kann, sofern er

a) an der Stickstoff-Position des Indol Rings einen Wasserstoff, eine Alkyl-, Alkenyl-, Alkynyl-, Cycloalkylmethyl-, Cycloalkylethyl- oder 2-(4-Morpholinyl)ethyl- Seitenkette, in der auch ein oder mehrere Halogenatome enthalten sein können,

oder

b) im Indol- oder aromatischen Ringsystem (an einer oder mehreren Stellen) einen Wasserstoff oder jegliche chemisch mögliche Substitution aufweist;

Naphthoylpyrrole:

Jeder Stoff, der von dem chemischen Grundgerüst von 3-(1-Naphthoyl)pyrrol abgeleitet werden kann, sofern er

a) an der Stickstoff-Position des Pyrrol-Rings einen Wasserstoff, eine Alkyl-, Alkenyl-, Alkynyl-, Cycloalkylmethyl-, Cycloalkylethyl- oder 2-(4-Morpholinyl)ethyl-Seitenkette, in der auch ein oder mehrere Halogenatome enthalten sein können,

oder

b) im Pyrrol- oder aromatischen Ringsystem (an einer oder mehreren Stellen) einen Wasserstoff, oder jegliche chemisch mögliche Substitution aufweist;

Naphthylmethyl-Indene:

Jeder Stoff, der von dem chemischen Grundgerüst von 1-(1-Naphthylmethyl)inden abgeleitet werden kann, sofern er

a) an der 3-Position des Inden Rings einen Wasserstoff, eine Alkyl-, Alkenyl-, Alkynyl-, Cycloalkylmethyl-, Cycloalkylethyl- oder 2-(4-Morpholinyl)ethyl- Seitenkette, in der auch ein oder mehrere Halogenatome enthalten sein können,

oder

b) im Inden Ring oder aromatischen Ringsystem (an einer oder mehreren Stellen) einen Wasserstoff oder jegliche chemisch mögliche Substitution aufweist;

Phenylacetyl-Indole:

Jeder Stoff, der von dem chemischen Grundgerüst von 3-Phenylacetylindol abgeleitet werden kann, sofern er

a) an der Stickstoff-Position des Indol Rings einen Wasserstoff, eine Alkyl-, Alkenyl-, Alkynyl-, Cycloalkylmethyl-, Cycloalkylethyl- oder 2-(4-Morpholinyl)ethyl-Seitenkette, in der auch ein oder mehrere Halogenatome enthalten sein können,

oder

b) im Indol- oder aromatischen Ringsystem (an einer oder mehreren Stellen) einen Wasserstoff oder jegliche chemisch mögliche Substitution aufweist;

Cyclohexyl-Phenole:

Jeder Stoff, der von dem chemischen Grundgerüst von 2-(3-Hydroxycyclohexyl)phenol abgeleitet werden kann, sofern er

a) an der 5-Position des Phenol Ring einen Wasserstoff, eine Alkyl-, Alkenyl-, Alkynyl-, Cycloalkylmethyl-, Cycloalkylethyl- oder 2-(4-Morpholinyl)ethyl- Seitenkette, in der auch ein oder mehrere Halogenatome enthalten sein können,

oder

b) an jeder (freien) Position des Cyclohexyl-Rings (an einer oder mehreren Stellen) einen Wasserstoff oder jegliche chemisch mögliche Substitution aufweist.

Diese Änderungen wurden bereits in Abschnitt 1.1. der Arbeitsrichtlinie Arzneimittelrechtliche Schutzmaßnahmen (VB-0232) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 16. Mai 2011

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

Inverkehrbringen, Import und Verbringen von Räuchermischungen, die cannabinomimetisch wirksame Stoffe enthalten, BGBl. II Nr. 158/2011

Schlagworte:

Räuchermischungen

Verweise:

VB-0232
Inverkehrbringen, Import und Verbringen von Räuchermischungen, die cannabinomimetisch wirksame Stoffe enthalten, BGBl. II Nr. 58/2009

Stichworte