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Information zu der am 28. April 2011 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Einführung des elektronischen Altlastenbeitrag Informationssystems Zoll (AbisZ)

BMFBMF-010220/0066-IV/8/201126.4.20112011

Allgemeines

Aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, trat mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2011 eine Änderung im Altlastensanierungsgesetz in Kraft.

Neben einer Änderung des Beitragstarifs zum 1. Jänner 2012 bzw. einigen anderen Neuerungen hat die Abgabe von Steueranmeldungen ab dem Anmeldezeitraum 1. Quartal 2011 grundsätzlich elektronisch zu erfolgen.

Eine Übermittlung von Anmeldungen in Papierform ist nur mehr in jenen Fällen vorgesehen, in denen die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung im elektronischen Weg fehlen.

Mit der Vierten Änderung der FinanzOnline-Erklärungsverordnung, BGBl. II Nr. 81/2011, wurde der Inhalt und das Verfahren der elektronischen Übermittlung der Beitragsanmeldung festgelegt.

Um die Abgabe der Beitragsanmeldungen auf elektronischem Weg zu ermöglichen, wird mit 28. April 2011 vom Bundesministerium für Finanzen die Anwendung "Altlastenbeitrag Informationssystem Zoll"

zur Verfügung gestellt werden. Der Zugang zu dieser Anwendung erfolgt für die Beitragsschuldner über FinanzOnline.

Beitragsanmeldungen

Den Vorgaben des § 9 Abs. 4 Altlastensanierungsgesetz bzw. des § 1 Abs. 3 FinanzOnline-Erklärungsverordnung entsprechend sind ab dem Anmeldezeitraum 1. Quartal 2011 folgende Anmeldungsdaten in AbisZ zu erfassen:

Für die Anwendung AbisZ wird als Bedienungs- und Ausfüllhilfe sowohl für die Wirtschaftsbeteiligten (in FinanzOnline) als auch für die Zollämter (im BMF-Portal) jeweils auf der "Altlastenbeitrag Verbrauchsteuer Internet Plattform" (VIPplus) unter dem Menüpunkt "Hilfe" ein Anwenderhandbuch zur Verfügung stehen.

Hinweis: Die Handbücher der Zollämter werden sich in jenen Punkten von denen der Wirtschaftsbeteiligten unterscheiden, in denen nur zollamtsinterne Vorgänge beschrieben werden.

Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000 Abschnitt 1.1.) berücksichtigt.

Abgabenbescheide gemäß § 201 BAO

Mit Bescheid ab dem 1. Jänner 2011 gemäß § 201 BAO zur Entrichtung vorgeschriebene oder erstattete Altlastenbeiträge sind in der Anwendung "Altlastenbeitrag Informationssystem Zoll"

zu erfassen. Dies gilt auch dann, wenn der Fälligkeitstag des Beitrags vor dem 1. Jänner 2011 lag.

Hinweis: Die Erfassung der Abgabenbescheide gemäß § 201 BAO ist voraussichtlich erst ab 1. Juni 2011 möglich. Ab dem 1. Jänner 2011 erlassene Abgabenbescheide sind in AbisZ nachzuerfassen, sobald dies technisch möglich ist.

Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000 Abschnitt 1.3.) berücksichtigt.

Sonstiges

Im Hinblick auf die neue Anwendung AbisZ und die damit erforderlichen Anpassungen werden folgende Regelungen aufgehoben:

Hinweis: Papiermäßige Beitragsanmeldungen ab dem Anmeldezeitraum 1. Quartal 2011 sowie ab dem 1. Jänner 2011 erlassene Abgabenbescheide sind nicht mehr in der BIWinEvi Oracle Anwendung "ALSAG - Statistik", sondern nur mehr in AbisZ zu erfassen!

Ferner wurden folgende Änderungen vorgenommen:

zur Verfügung gestellt, mit denen an die Abgabe einer Altlastenbeitragsanmeldung erinnert und, wenn der Erinnerung nicht entsprochen wird, eine bescheidmäßige Aufforderung zur Abgabe von Altlastenbeitragsanmeldungen erfolgen kann.

Bundesministerium für Finanzen, 26. April 2011

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

ALSaG, Altlastensanierungsgesetz, BGBl. Nr. 299/1989
FOnErklV, FinanzOnline-Erklärungsverordnung, BGBl. II Nr. 512/2006

Schlagworte:

ALSAG, AbisZ

Verweise:

AL-1000 Abschnitt 1.1.
AL-1000 Abschnitt 1.2.
AL-1000 Abschnitt 1.3.
BMF 19.08.2009, BMF-010220/0237-IV/8/2009
AL-1000 Abschnitt 1.4.
AL-1000 Abschnitt 2.
§ 201 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
§ 236 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

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