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Informationen zu der am 5. April 2011 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200)

BMFBMF-010311/0049-IV/8/20115.4.20112011

Die Kommission hat die Umsetzung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 297/2011 der Kommission zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima im Taric geändert. Neben der Adaptierung des Warenkataloges wurde für Sendungen, die Japan vor dem 28. März 2011 verlassen haben, der neue Dokumentenartencode "Y045" geschaffen.

Diese Änderungen wurden bereits in der Anlage 11 der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 5. April 2011

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

DVO 297/2011, ABl. Nr. L 80 vom 26.03.2011 S. 5

Schlagworte:

Fukushima

Verweise:

VB-0200 Anlage 11
VB-0200 Abschnitt 90.0.

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