Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat mitgeteilt, dass für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr für den Zeitraum vom 10. Dezember 2010 bis 11. Jänner 2011 Sonderregelungen erlassen wurden, um das verstärkte Verkehrsaufkommen rund um Weihnachten/Neujahr besser bewältigen zu können.
Im angegebenen Zeitraum kann daher von den genehmigten/vidierten Fahrplänen (Fahrzeiten und Fahrtage) abgewichen werden, sofern eine entsprechende Konzession bzw. eine Genehmigung (diese ist dann erforderlich, wenn sich im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr die Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet der EU oder des EWR oder der Schweiz befinden) mitgeführt wird.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die genehmigten Strecken/Grenzübertrittstellen jedoch einzuhalten sind.
Bundesministerium für Finanzen, 18. November 2010
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | KflG, Kraftfahrliniengesetz, BGBl. I Nr. 203/1999 |
Schlagworte: | Kraftfahrlinienverkehr |