Mit Verordnung (EG) Nr. 709/2010 wurden die Anhänge A, B, C und D der Verordnung (EG) 338/97 neu gefasst (VB-0330 Anlage 1).
Überdies wurden Hinweise über die Kennzeichnung der ggstdl. Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen im Zolltarif und eine Übersicht über die für die Codierung dieser Beschränkungen in e-zoll zur Verfügung stehenden Dokumentenartencodes aufgenommen (Abschnitt 5.4.).
Ferner wurden Klarstellungen in Bezug auf Artenschutz - Aufgriffsmeldungen bzw. Folgemeldungen im Abschnitt 7.4. in die Arbeitsrichtlinie aufgenommen.
Bei dieser Gelegenheit wurde die Liste der Schutzzentren in Österreich (Anlage 8) aktualisiert.
Diese Änderungen wurden bereits in der Findok Arbeitsrichtlinie Artenschutz (VB-0330) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 12. August 2010
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | ArtHG 2009, Artenhandelsgesetz 2009, BGBl. I Nr. 16/2010 |
Schlagworte: | Anhänge A, B, C und D der VO (EG) 338/97 , Aufgriffs- und Folgemeldung |
Verweise: | VB-0330 Anlage 1 |