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Information zu der am 16. Juli 2010 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Waffen (VB-0400)

BMFBMF-010311/0070-IV/8/201023.7.20102010

Mit der Waffengesetz-Novelle 2010, BGBl. I Nr. 43/2010 , wurde das Waffengesetz 1996 mit Wirksamkeit vom 16. Juli 2010 in verschiedenen Punkten geändert. Die wesentlichste Änderung betrifft die Bestimmung hinsichtlich der Schweiz, wonach diese in waffenrechtlicher Hinsicht wie ein Mitgliedstaat der Gemeinschaft zu behandeln ist (§ 9 Abs. 2 WaffG). Praktische Auswirkungen hat diese Regelung aber nur im Reiseverkehr.

Die Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Waffen (VB-0400) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 23. Juli 2010

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

WaffG, Waffengesetz 1996, BGBl. I Nr. 12/1997

Schlagworte:

Schusswaffen, Schweiz

Verweise:

VB-0400

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