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Leistungserbringung durch Subauftragnehmer

BMFBMF-010221/0529-IV/4/20108.3.20102010

EAS 3129

Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft mit einer deutschen Kapitalgesellschaft (mit der A-GmbH) ein Vertrag über die Erbringung von technischen Dienstleistungen abgeschlossen und erfüllt die A-GmbH als Auftragnehmerin ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihrem österreichischen Auftraggeber dadurch, dass sie ihrerseits eine andere deutsche Kapitalgesellschaft (die B-GmbH), die über die erforderlichen hochspezialisierten Fachkräfte verfügt, als Subauftragnehmer mit der Leistungserbringung beauftragt, dann stellen jene Räumlichkeiten, die der österreichische Auftraggeber der B-GmbH für die Leistungserbringung zur Verfügung stellt, Betriebstätten der B-GmbH und nicht der A-GmbH dar. Denn nach insoweit gleichgelagerter österreichischer und deutscher Auffassung - die allerdings von anderen Staaten nicht geteilt wird - können Betriebstätten des Subauftragnehmers nicht gleichzeitig Betriebstätten des Hauptauftragnehmers darstellen (siehe auch EAS 3121 und EAS 3046).

Erlangt die deutsche A-GmbH allerdings ihre Aufträge über ein in Österreich unterhaltenes Büro, das bisher nicht als abkommensrechtliche Betriebstätte, sondern als bloße unternehmerische Hilfseinrichtung beurteilt wurde, dann kann nicht ausgeschlossen werden, dass hierdurch die Einstufung des Büros als bloßer inländischer Hilfsstützpunkt in Frage gestellt werden muss.

Weiters wird zu beachten sein, dass dann, wenn es sich bei den beiden deutschen Gesellschaften (der A-GmbH und der B-GmbH) um verbundene Unternehmen handelt, der in den Händen der B-GmbH in Österreich zu besteuernde Gewinn nicht dadurch geschmälert werden darf, dass durch eine fremdunübliche Unterbezahlung der Leistungen des Subauftragnehmers durch den nahestehenden Hauptauftragnehmer die Gewinne von der B-GmbH auf die A-GmbH verlagert werden.

Bundesministerium für Finanzen, 8. März 2010

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002

Schlagworte:

Subauftragnehmer, Betriebstätte, Hilfsstützpunkte, innerstaatliche Gewinnverlagerung

Verweise:

EAS 3121
EAS 3046

Stichworte