EAS 3085
Veräußert ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger ein in der Slowakei gelegenes Grundstück innerhalb der gemäß § 30 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 maßgeblichen Spekulationsfrist, so unterliegen die aus diesem Veräußerungsgeschäft erzielten Einkünfte nach Maßgabe des § 29 Z 2 EStG 1988 der inländischen Einkommensteuerpflicht. Dieser inländische Besteuerungsanspruch wird jedoch durch Art. 13 Abs. 1 des im Verhältnis zur Slowakei noch immer anzuwendenden DBA mit der ehemaligen CSSR, BGBl. Nr. 34/1979, in Verbindung mit Art. 23 Abs. 2 lit. a conv. cit. insoweit eingeschränkt, als diese Einkünfte aus der österreichischen Besteuerung auszunehmen und lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehalts in Österreich zu berücksichtigen sind. Diese Steuerfreistellung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob der Veräußerungsgewinn in der Slowakei nach dortigem innerstaatlichem Recht der Besteuerung unterliegt oder nicht.
Bundesministerium für Finanzen, 28. August 2009
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 30 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Spekulationsgeschäfte, Immobilien |