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Informationen zu der am 19. August 2009 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Forstliches Vermehrungsgut (VB-0302)

BMFBMF-010311/0069-IV/8/20098.9.20092009

Am 19. August 2009 ist eine Änderung des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002 (BGBl. I Nr. 86/2009 ) in Kraft getreten, mit der die Einfuhrbeschränkungen für Forstliches Vermehrungsgut geändert bzw. vereinfacht wurden. Die bei Saatgut bisher vorgeschriebene Probenziehung durch die Zollämter wurde ersatzlos gestrichen. Bei Pflanzgut wird die (nach wie vor) erforderliche Einfuhrkontrolle in Zukunft durch Kontrollorgane des Bundesamtes für Wald durchgeführt. Zusammengefasst ergeben sich nunmehr folgende Einfuhrbeschränkungen für forstliches Vermehrungsgut:

Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Forstliches Vermehrungsgut (insbesondere VB-0302 Abschnitt 2.2. und VB-0302 Abschnitt 2.3.) berücksichtigt.

Bundesministerium für Finanzen, 8. September 2009

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002, BGBl. I Nr. 110/2002

Schlagworte:

Forstliches Vermehrungsgut

Verweise:

VB-0302 Abschnitt 2.2.
VB-0302 Abschnitt 2.3.

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