vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Information zu der am 19. August 2009 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000)

BMFBMF-010220/0236-IV/8/200919.8.20092009

Im Hinblick auf die Aufhebung des § 3 Abs. 3 des Altlastensanierungsgesetzes mit Ablauf des 30. Juni 2009 und die am 18. Juni 2009 in Kraft getretene ALSAG-Novelle (BGBl. I Nr. 52/2009) wurde der für die Selbstbemessung des Altlastenbeitrags ab dem 3. Quartal 2009 zu verwendende Vordruck "ZA 86 Altlastenbeitragsanmeldung" neu aufgelegt. Das Formular wurde am 17. August 2009 auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen als Speicherversion (Download-Version zum Ausfüllen und Speichern) unter

https://www.bmf.gv.at/service/formulare/zoll_neu/auswahl/_start.htm?NAME=Sonstige

bzw. direkt unter dem Link

http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/Inter-Zoll/pdfs/9999/za86.pdf

zur Verfügung gestellt. Erläuterungen zur Verwendung dieses Vordrucks finden sich unter

https://www.bmf.gv.at/service/formulare/help/_start.htm .

Diese Änderungen wurden bereits in der Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000) berücksichtigt. Darüber hinaus wurde der zeitliche Ablauf der Datenübermittlung der von den Zollämtern erfassten Daten der Altlastenbeitragsstatistik an das Bundesministerium für Finanzen, Abteilung IV/8, neu geregelt.

 

Bundesministerium für Finanzen, 19. August 2009

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

ALSaG, Altlastensanierungsgesetz, BGBl. Nr. 299/1989

Schlagworte:

Altlastenbeitragsstatistik

Verweise:

AL-1000

Stichworte